AGB´s


Allgemeine Geschäftsbedingungen


Für sämtliche Verträge mit Bastian Vischer ( PES Vischer ) gelten ausschließlich deren eigene Geschäftsbedingungen unter Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Rechtsgeschäfte mit Bastian Vischer ( PES Vischer ), soweit nicht gesonderte schriftliche Vereinbarungen getroffen werden.

Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie eine Bestellung an Bastian Vischer ( PES Vischer ) aufgeben. Durch Aufgabe einer Bestellung an Bastian Vischer ( PES Vischer ) erklären Sie sich mit der Anwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

Vertragsschluss


Alle Angebote sind freibleibend. Ein Mietauftrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde eine Bestätigung von
Bastian Vischer ( PES Vischer ) erhält. Bastian Vischer ( PES Vischer ) bleibt vorbehalten, Angebote ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

Mietpreise


Es gelten ausschließlich die Mietpreise in den jeweils aktuellen Preislisten von
Bastian Vischer ( PES Vischer ). Abweichungen hierzu bedürfen der gesonderten individuellen Vereinbarung.
Sämtliche Preise verstehen sich pro Stück und Mieteinheit inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Mietdauer einer Mieteinheit ist je nach Angabe. Dies gilt auch dann, wenn gemietete Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden. Der Preis wird ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Mietgegenstände am Lager oder vor ort von
Bastian Vischer ( PES Vischer ) berechnet. Verpackungen, Versicherungen, Transportkosten und sonstige Kosten sind nicht enthalten.
Erfolgt die Rückgabe der Mietgegenstände nicht rechtzeitig innerhalb der Öffnungszeiten von
Bastian Vischer ( PES Vischer ) verlängert sich die Mietzeit um jeweils eine Mieteinheit.
Für jede angefangene Mieteinheit wird die volle Vergütung berechnet.
Preisänderungen sind vorbehalten.

Transport – Anlieferung – Abholung


Der Transport wird separat nach Gewicht, Kubatur und Entfernung berechnet und gilt ab Lager bis hinter die erste ebenerdige Tür. Bei Anlieferung und Abholung des Mietgutes im vereinbarten Zeitraum hat der Mieter dafür zu sorgen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person anwesend ist. Der Mietgutempfang muss per Unterschrift auf dem Lieferschein gegengezeichnet werden. Sollte der Mieter zum vereinbarten Termin der Anlieferung nicht anwesend sein, wird das Mietgut am Veranstaltungsort hinterlassen und der Mieter erkennt die ordnungsgemäße und vollständige Anlieferung an.
Bei Übernahme beginnt die Haftung des Mieters. Es wird daher empfohlen, das Mietgut für die Dauer der Nutzung, einschließlich der Zeiten für Auf- und Abbau, zu versichern.
Der Mieter stellt sicher, dass der Zugangsweg zum Anlieferungsort frei zugänglich ist und mit einem LKW von bis zu 40 Tonnen befahren werden kann. Sollten diese Bedingungen nicht gegeben sein, trägt der Mieter die Schäden am Gelände oder an Gebäuden.
Sollte der Mieter Schäden an den Vermietartikeln feststellen, müssen diese innerhalb von 4 Stunden nach Erhalt der Ware beim Vermieter beanstandet werden.

Selbstabholung


Der Mieter muss bei Selbstabholung dafür Sorge tragen, dass der Transport vorschriftsmäßig geschieht und haftet für jedwede Schäden.
„Die Ware sollte nur in einem Fahrzeug transportiert werden, welches abhängig von Größe, Gewicht und Beschaffenheit, für den Transport dieser Ware geeignet ist.
Die Ware sollte im Fahrzeug durch angemessene Maßnahmen gegen Rutschen und Kippen gesichert werden, um Sie und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.“
Kostenpflichtige Zusatzleistungen
Auf- und Abbau sowie das Vertragen und Einsammeln der Mietgegenstände sind nicht im Mietpreis enthalten.

Zahlungsbedingungen


Der Gesamtrechnungsbetrag ist bei Übernahme der Ware fällig bzw. durch Vorauskasse zu begleichen.
Zahlungsmöglichkeiten sind Bargeld oder Rechnung. Bei Bestandskunden ist Bezahlung nach Rechnung Möglich. Es kann eine Kaution erhoben werden, die bei Rückgabe der Ware und nach Warenkontrolle schnellstmöglich rückerstattet wird.
Wird ein bereits erteilter Auftrag vor Beginn des Mietzeitraums gekündigt, wird eine Stornogebühr für entstandene Kosten und/oder Mietausfall berechnet. Eine Stornierung muss stets schriftlich erfolgen. Mündliche Nebenreden haben keine Gültigkeit.
Bis 7 Tage vor Veranstaltung: 50% Stornokosten
Bis 4 Tage vor Veranstaltung: 60% Stornokosten
< 4 Tage vor Veranstaltung 90% Stornokosten 

Verzug


Gerät der Mieter mit seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag in Verzug, ist
Bastian Vischer ( PES Vischer ) berechtigt, bei Zahlungsansprüchen Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszins zu verlangen.

Haftung


Der Mieter trägt die Verantwortung für die Mietgegenstände von der Übernahme bis zur Rückgabe der Ware an
Bastian Vischer ( PES Vischer ). Die Rückgabe erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Bruch- und Fehlmengen sowie Beschädigungen erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden können. Dieser Prozess ist in unseren Qualitätsrichtlinien definiert und garantiert eine gewissenhafte und dokumentierte Arbeitsweise. Der Preis für Fehl- und Bruchmengen sowie beschädigte Gegenstände ist wie folgt kalkuliert.
Wiederbeschaffungspreis zuzüglich Wiederbeschaffungswert abzüglich Endreinigung und Mietpreis. Zusätzlich bleibt der Mieter verpflichtet, bis zur Durchführung der Wiederbeschaffung zuvor vereinbarten Mietpreis zu entrichten.
Der Mieter ist verpflichtet dem Vermieter technische Störungen unverzüglich mitzuteilen.
Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter durchgeführt werden.

Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht


Der Mieter ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen fällige Ansprüche von
Bastian Vischer ( PES Vischer ) aufzurechnen oder wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Der Mieter kann vielmehr nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen die Aufrechnung erklären.

Kündigung des Vertrages


Bastian Vischer ( PES Vischer ) ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn die begründete Befürchtung besteht, dass Mietgegenstände nicht vertragsgemäß verwendet werden und hierdurch einen Schaden erleiden. Für diesen Fall bleibt der Mieter verpflichtet, die vereinbarte Miete zu bezahlen.
Der Mieter ist berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn
Bastian Vischer ( PES Vischer ) entgegen der vertraglichen Vereinbarung die Mietgegenstände nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder die Mietgegenstände nicht vollständig zur Verfügung stellen kann oder nicht vorrätige Mietgegenstände nicht durch Mietgegenstände gleicher Art und Güte zu ersetzen im Stande ist.

Farbabweichungen


Farbabweichungen zwischen der gelieferten Ware und Fotos in Druckvorlagen und / oder im Internetkatalog sind technisch bedingt und begründen keinen Mangel.

Urheberrecht


Der Vermieter behält sich das Recht vor Fotos und Videos von der Vermietware in Absprache mit dem Kunden vor Ort zu machen. Dabei werden jedoch nur die Vermietartikel abgelichtet, nicht jedoch Eigentum des Mieters.

Reinigung der Mietartikel


Der Mieter muss dafür Sorge tragen, dass die Mietartikel sorgfältig behandelt werden. Diese müssen sortiert und ohne Essensreste zurückgegeben werden, so dass diese sofort maschinell gereinigt werden können.
Eine Nachberechnung übermäßig verschmutzter Artikel bleibt vorbehalten.
Textilien, wie z.B. Husse, müssen stets trocken zurückgegeben werden.


GEMA

Die Prüfung, ob eine Veranstaltung GEMA-pflichtig ist, obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber übernimmt die eventuell anfallenden Gebühren und wird diese direkt an die Gesellschaft entrichten. Der Auftragnehmer hat seine Musiksammlung ordnungsgemäß bei der GEMA nach dem Tarif VR-Ö lizensiert.

Bewirtungskosten

Der Auftraggeber übernimmt die Kosten für die Bewirtung des DJ´s oder Technikers (einfaches Essen und Getränke) des Auftragnehmers. Alternativ ist eine Bewirtungspauschale in Höhe von 19.90 Euro (inkl. MwSt.) zu entrichten.

Technische Voraussetzungen

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber am angegebenen Ort und zum angegebenen Zeitpunkt eine Ton- und Lichtanlage im vertraglich festgelegten Umfang gegen Entgelt zur Verfügung. Für den Aufbau der Ton- und Lichtanlage werden ein angemessen stabiler Tisch und ordnungsgemäß gesicherte Steckdosen vorausgesetzt. Die dafür notwendigen Absprachen mit dem Veranstaltungsort übernimmt der Auftragnehmer. Der Auf- und Abbau der Licht- und Tontechnik erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, direkt vor und nach dem DJ-Einsatz. Zu diesem Zweck muss am Veranstaltungsort der kürzeste Transportweg vom und zum Parkplatz für den Auftragnehmer frei zugänglich sein. Hindernisse für den Transport (Treppen, weitere Transportwege u.a.) sind dem Auftragnehmer vor Vertragsschluss mitzuteilen.

Ist am Veranstaltungsort für den Auftragnehmer kein unentgeltlicher PKW-Stellplatz vorhanden, so sind möglicherweise anfallende Parkgebühren durch den Auftraggeber aufgrund des Nachweises durch den Auftragnehmer zu erstatten.

 


Subunternehmer

Es ist Bastian Vischer ( PES Vischer )gestattet, Subunternehmer mit der Leistungserbringung zu beauftragen.

 

Veranstaltungen

Wird zwischen den Parteien für eine Veranstaltung vereinbart, dass Veranstaltungstechnik Bastian Vischer ( PES Vischer ) die Funktion der Mietsachen überwacht, hat Veranstaltungstechnik Bastian Vischer ( PES Vischer ) die hierfür erforderlichen Rechte. Insbesondere

1. kann Veranstaltungstechnik Bastian Vischer ( PES Vischer ) die Anlage abschalten oder auch ggf. abbauen, wenn für die körperliche Unversehrtheit der anwesenden Personen eine Gefahr besteht oder wenn bei Open Air Veranstaltungen durch das Wetter die Anlage gefährdet wird.

2. Veranstaltungstechnik Bastian Vischer ( PES Vischer ) kann die Anlage abschalten, wenn Krawall oder Aufruhr die Anlage gefährden. Wird gem. den vorstehenden oder ähnlichen Voraussetzungen die Anlage abgeschaltet oder abgebaut, ist der Mieter nicht berechtigt, deshalb Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art, gegen Veranstaltungstechnik Bastian Vischer ( PES Vischer ) herzuleiten.

3. können unsere Beschallungsanlagen Pegel produzieren, die zu Hörschäden beim Publikum führen können. Nach DIN 15 905 Teil 5 hat der Veranstalter die Pflicht, den Pegel zu messen, eine Überschreitung des Grenzwertes zu verhindern und die Messung zu protokollieren.


Gerichtsstand und anwendbares Recht


Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem geschlossenen Vertrag einschließlich seiner Beendigung ist ausschließlich unser Geschäftssitz.
Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Anwendung.

Änderung der Geschäftsbedingungen


Bastian Vischer ( PES Vischer ) behält sich das Recht vor die Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern und den Kunden schnellstmöglich zu informieren.

 

Stand: 01/2019